Kommunal- und Europawahlen 2024

Eine Hand führt einen gefalteten Stimmzettel zur Wahlurne.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und parallel die Europawahlen statt. Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen verschickt. 

Gemeinderat

Wer steht zur Wahl?

Folgende Listen für die Kommunalwahl 2024 sind fristgerecht bei der Stadt Weingarten eingegangen.

  • GRÜNE – Bündnis 90 / Die Grünen
  • FWW – Freie Wähler Weingarten e.V.
  • CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • BfW – Bürger für Weingarten e.V.
  • FDP – Freie Demokratische Partei

Insgesamt stehen 132 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Der jüngste ist 19 Jahre, der älteste 86 Jahre alt. Alle 132 Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in der Bekanntmachung: zugelassene Wahlvorschläge. (PDF,148 KB)
Zu bestimmen sind 26 Mitglieder des Gemeinderates – jeder Wahlberechtige hat also insgesamt maximal 26 Stimmen und dabei pro Kandidat(in) höchstens drei Stimmen. 

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und -Bürger unter folgenden Voraussetzungen wahlberechtigt:

Wenn sie am Wahltag
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Weingarten haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Weingarten geführt werden oder
  • als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Weingarten haben.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats und können Weingarten aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr in Ihrem Wahllokal Gelegenheit. Welchem der 15 Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wie wird der Stimmzettel ausgefüllt? Diese Frage beantwortet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Sonderseite unter www.kommunalwahl-bw.de ausführlich, unter anderem mit einem Erklärvideo und einem Musterstimmzettel.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist.

Wer durch Briefwahl wählt,
  • füllt den Stimmzettel persönlich aus,
  • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
  • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und
  • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Weingarten. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. 

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden.

  • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
  • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@stadt-weingarten.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: 
    • Ihren Familien- und Vornamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
    • Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben.
  • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Stadtverwaltung, entweder postalisch an „Stadt Weingarten, Wahlamt, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten“ oder per Fax an 0751 / 405-5167.
  • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich im Wahlbüro (Gebäude Schussenstraße 9, 2. OG, „Wahlbüro“-Beschilderung folgen). Das Wahlbüro ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit.
  • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter (0751) 405-167 gegeben.

Welche Fristen sind bei der Briefwahl zu beachten?

Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, ausgestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der oben genannte Link hierzu bereits am Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr, deaktiviert wird, da die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr garantieren kann, dass die Unterlagen postalisch rechtzeitig zugestellt werden. In diesem Fall empfehlen wir, vorher beim Wahlbüro anzufragen und persönlich vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen.
Sollten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Hierzu ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Das Wahlbüro in der Schussenstraße 9 ist an diesem Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.

Was hat es mit den Stadtquartieren auf sich?

Die Verwaltung hat das Stadtgebiet erstmals in 39 Quartiere eingeteilt. Dies soll der besseren Orientierung dienen. Hintergrund ist, dass auf dem Stimmzettel den zur Gemeinderatswahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten aus Datenschutzgründen keine persönlichen Wohnadressen, sondern Stadtquartiere zugeordnet werden. Einen Überblick über die Quartiere finden Sie auf dieser Karte (PDF,1,1 MB). Bitte beachten Sie, dass die Stadtquartiere nicht den Wahllokalen entsprechen.

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit. 

Wo finde ich das Wahlergebnis?

Am Abend der Wahl beziehungsweise am Montag, 10. Juni 2024, erfahren Sie die Ergebnisse auf dieser Website.

Kreistag

Wer steht zur Wahl?

Acht Wahlvorschläge sind für die Kreistagswahl eingegangen und zugelassen. Alle Informationen dazu finden Sie beim Landkreis Ravensburg sowie in dieser Bekanntmachung.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen bzw. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis Ravensburg wohnen. Auch Wohnungslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, sind wahlberechtigt.

Wie wird der Kreistag gewählt?

Der Kreistag des Landkreises Ravensburg zählt 72 Mitglieder. Jede(r) Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Für den Wahlkreis Weingarten heißt dies: Sie haben fünf Stimmen, pro Kandidat oder Kandidatin maximal drei. Alles, was Sie zur Wahl wissen müssen, finden Sie beim Landkreis Ravensburg, bei der Landeszentrale für politische Bildung sowie im Erklärvideo der Landeszentrale.

Europäisches Parlament

Wer steht zur Wahl?

Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese ins Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 35 Parteien und politische Vereinigungen. 

Eine alphabetische Liste der zugelassenen Parteien und Vereinigungen finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Fragen & Antworten zur Europawahl hat das Parlament der Europäischen Union auf der Seite Wie wähle ich? (europa.eu) zusammengestellt. Auch die Landeszentrale für politische Bildung erklärt unter Europawahl Deutschland 2024 ausführlich, wie die EU-Wahl funktioniert.

Kontakt

Daniel Singer
Wahlamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405167

Wahl-Archiv

Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.