Gewerbeummeldungen

Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
  • Erweiterung der Tätigkeit
  • Änderung der Tätigkeit
  • Betriebsstättenverlegung innerhalb von Weingarten
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
  • Antrag Gewerbeummeldung (pdf) (PDF,642 KB) oder bequem digital über Service-BW
  • Gültiger Personalausweis
  • Vollmacht bei Ummeldung für Dritte
  • Handelsregisterauszug bei Ummeldung von juristischen Person oder Personengesellschaft
  • Handwerkskarte bei Ummeldung eines/in einen Handwerksbetrieb/es

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen

Kontakt

Claudia Eckle
Gewerbeamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-166